QLC Patentanmeldung selbst gemacht ohne Patentanwalt.
Der Einstieg zum Patent einfach, gratis und schnell.
Die QLC®-Hinterlegung ermöglicht es, eine weltweite Priorität für eine Erfindung zu sichern. Dies wird durch die deutsche Gesetzgebung und internationale Verträge ermöglicht. Benötigt werden nur ein Antrag und die Beschreibung der Erfindung. Die Priorität gilt für die in dieser Beschreibung dargestellten technischen Merkmale. Auf der Grundlage der hinterlegten Unterlagen kann innerhalb eines Jahres nach dem Eingang beim Patentamt im In- und Ausland ein Patent nachgemeldet werden.
Problem und Lösung
Das Problem
Eine technische Idee ist im Zeitpunkt des Entstehens noch nicht vollständig ausgereift. Meist vergehen mehrere Monate, bis Zeichnungen erstellt sind und der beste Weg zur Realisierung der Erfindung gefunden ist. Eine Patentanmeldung wird aber wegen der hohen Kosten für ihre Ausarbeitung regelmäßig erst dann vorgenommen, wenn die Erfindung fertiggestellt ist und für ein Unternehmen Klarheit über den Nutzen der Erfindung besteht.
Die Erfahrung der Patentämter hat gezeigt, dass viele Erfindungen an verschiedenen Stellen der Erde etwa zur gleichen Zeit gemacht werden. Man sagt „die Erfindung lag in der Luft“ und meint damit, die Zeit war reif, da die Konsumentennachfrage und ein bestimmtes technisches Niveau die Erfindung herausforderten. Da aber zumindest in Deutschland nur dem ersten Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt das Recht auf das Patent zusteht, ist es unbedingt notwendig, möglichst rasch die Erfindung beim Patentamt anzumelden.
Im Zeitpunkt der Erfindung sind aber meist beim Erfinder und im Unternehmen noch viele Fragen ungeklärt. Der Forscher weiß noch nicht genau, ob überhaupt eine Erfindung vorliegt, das heißt, wie groß der Abstand der eigenen Idee zu Veröffentlichungen anderer Forscher zum gleichen Thema ist. Außerdem fragt er sich, welche Alternativen es zu dem gefundenen Weg gibt und ob der anvisierte Weg auch nach genauerer Überprüfung noch der beste ist. Von der Unternehmensleitung ist zu beantworten, ob die Idee Chancen am Markt haben wird, ob es sinnvoll ist, die Produktion umzustellen und ob die Kosten für eine Anmeldung eines Schutzrechts gerechtfertigt sind. Selbst wenn alle Fragen nach einiger Zeit positiv beantwortet sind, vergeht erfahrungsgemäß noch einige Zeit bis eine Schutzrechtsanmeldung ausgearbeitet und beim beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht ist.
Vor allem in großen Unternehmen ist die Zeit zwischen Erfindung und Schutzrechtsanmeldung wegen des aufwendigen Informationsflusses häufig relativ lange. In Anbetracht der schnellen Geschwindigkeit des technischen Fortschritts wird aber die Zeit zwischen Erfindung und Anmeldung immer kostbarer.
Die Lösung
Um in der Zeit zwischen Erfindung und Anmeldung nicht durch andere Erfinder in irgendeinem Staat der Erde überholt zu werden, ist es ratsam, wenn der Erfinder selbst möglichst früh eine QLC®-Hinterlegung (quick, low cost: Name vom Verfasser) beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt. Die QLC®-Hinterlegung kostet keine Gebühren und ist eine Vorstufe für eine spätere reguläre Anmeldung.
Was wir bieten
Eine QLC®-Hinterlegung hilft, die Zeit zwischen Erfindung und Anmeldung abzukürzen.
Erstellen der QLC®-Hinterlegung.