Schritt 5: Recherche

Recherche

Jede Neuentwicklung sollte von umfangreichen Recherchen begleitet sein. Recherchen im Pool der Patentanmeldungen der wichtigsten Industriestaaten und in verschiedenen Datenbanken können Parallelentwicklungen verhindern und führen häufig schneller als die eigene Entwicklung zum Ergebnis. Aber auch nach einer Anmeldung und insbesondere nach einer QLC®-Hinterlegung sollten Recherchen durchgeführt werden, da bei den verschiedenen Patentämtern der Welt eingereichte Anmeldungen regelmäßig erst 18 Monate nach ihrer Anmeldung veröffentlicht werden.

Eine preisgünstige Recherche bietet das Deutsche Patent- und Markenamt. Diese wird, wenn sie beantragt wird, frühestens sechs Monate nach dem Einreichen der Anmeldung oder ihrem Prioritätsantrag durchgeführt. Da zu einer zurückgewiesenen QLC®-Hinterlegung vom Deutschen Patent- und Markenamt keine Recherche durchgeführt wird, ist es bei Interesse an einer amtlichen Recherche notwendig, allerspätestens vier Monate nach dem Einreichen der ersten QLC®-Hinterlegung eine reguläre Anmeldung von einem Patentanwalt oder -assessor durchführen zu lassen und in dieser Anmeldung eine Recherche zu beantragen. Diese reguläre Anmeldung sollte den Inhalt der QLC®-Hinterlegung und die gesamten übrigen Forschungsergebnisse enthalten.

Die Zeitspanne von vier Monaten bis zum Einreichen dieser regulären Anmeldung unter Stellen eines Rechercheantrags bringt den Vorteil, dass das Deutsche Patent- und Markenamt dann in der Regel innerhalb einem Jahr nach der Priorität der ersten QLC®-Hinterlegung einen Recherchebericht erstellt, der als Grundlage für die Einschätzung der weiteren Vorgehensweise genutzt werden kann. Ein Jahr nach Einreichen der ersten QLC®-Hinterlegung kann diese reguläre Anmeldung als Grundlage für Auslandsanmeldungen dienen oder durch weitere Forschungsergebnisse erweitert werden.