Zeitstrahl
Die QLC®-Hinterlegung kann somit in die bewährte Anmeldestrategie einer Firma integriert werden und bringt ohne Kosten einen früheren Prioritätstag, der bei allen Nachanmeldungen in den wichtigen Industriestaaten der Erde anerkannt ist. Sollte ein besonders früher Prioritätstag später nicht mehr gewünscht sein, da ein Jahr nach diesem Tag noch keine Klarheit über den Bedarf an Auslandsanmeldungen besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Beanspruchen der Priorität verzichtet werden. Dies sollte aber von einem Patentanwalt oder -assessor im Einzelfall überprüft werden. Außerdem ist es ratsam, die Einbindung von QLC®-Hinterlegungen in vorhandene Anmeldestrategien zu besprechen, um die Vorteile der QLC®-Hinterlegung optimal zu nutzen.
Bild 3 zeigt, wie eine Prüfung durch das Deutsche Patentamt mit einer QLC®-Hinterlegung zu kombinieren ist.
Wenn der Anmelder innerhalb des Prioritätsjahres einen Erstbescheid des Deutschen Patentamtes möchte, um die Chancen einer Patenterteilung besser abschätzen zu können, kann die QLC®-Hinterlegung, die direkt nach Entstehen der Idee eingereicht worden ist, die Zeitspanne bis zum Erstbescheid verkürzen, und in die reguläre Anmeldung können zusätzliche Forschungsergebnisse einfließen. Es ist aber darauf zu achten, dass die reguläre Anmeldung nicht später als vier Monate nach der QLC®-Hinterlegung eingereicht wird, da sonst das Deutsche Patentamt den Erstbescheid innerhalb des Prioritätsjahres nicht garantiert.