Eine QLC®-Hinterlegung hilft, die Zeit zwischen Erfindung und Anmeldung abzukürzen. Dies ist eine Ausarbeitung des Erfinders oder dessen Vorgesetzten, die sich aus einer Erfindungsbeschreibung, mindestens einem Anspruch und einem Antrag sowie nach Möglichkeit einer Zeichnung zusammensetzt.
Die Patenthinterlegung in 6 Schritten
Beschreibung, Anspruch, Antrag
Die Erfindungsbeschreibung soll folgende Punkte erläutern:
- Technisches Gebiet, zu dem die Erfindung gehört
- Problem, das auf diesem Gebiet besteht
- Problemlösung, ausführlich und verständlich
- Beispiel oder Beispiele zur Erläuterung, am bestem mit Skizzen
Sie kann auch handschriftlich verfasst sein. Der Patentanspruch soll die Problemlösung in wenigen, präzisen Worten zusammenfassen. Die Zeichnung kann einfache Handskizzen und insbesondere auch mehrere Figuren enthalten. Hierbei sollte nach dem Grundsatz verfahren werden, dass ein Bild mehr als tausend Worte zu sagen vermag.
Der Antrag muss angeben, dass ein Patent begehrt wird, und er muss die Identität des Anmelders angeben. Ein Antragsformular können Sie leicht hier erstellen. Es können auch die Vordrucke des Deutschen Patent- und Markenamtes verwendet werden.
Der Antrag mit Anmeldername und Adresse ist unbedingt erforderlich. Er muss unbedingt unterschrieben sein. Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung eine für die Firma zeichnungsberechtigte Person nicht erreichbar sein, so kann in diesem Fall die Hinterlegung auch auf eine andere Person erfolgen, die diesen Antrag dann unterschreiben muss. Eine nachträgliche Umschreibung der aus dieser Hinterlegung entstehenden Rechte ist jederzeit möglich.
Auch wenn sich später herausstellt, dass ein Gebrauchsmuster das richtige Schutzrecht wäre, kann derartig vorgegangen werden, da aus dem Antrag auf Patenterteilung später auch ein Gebrauchsmuster erhalten werden kann.